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   LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 1133/00   

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https://dejure.org/2001,12826
LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 1133/00 (https://dejure.org/2001,12826)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2001 - L 6 AL 1133/00 (https://dejure.org/2001,12826)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 1133/00 (https://dejure.org/2001,12826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 223 Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 3, § 223 Abs 2 S 3 SGB 3, § 422 Abs 1 SGB 3
    Höhe der Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses nach Rechtsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines Eingliederungszuschusses wegen Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegfalls der Rückzahlungspflicht nach § 223 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 125/89

    Zahlungen mit befreiender Wirkung iS. von § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 1133/00
    Es gilt nämlich der Grundsatz, dass sich die verfahrensrechtlichen Befugnisse in weitestem Sinne, also auch solche mit materiell-rechtlichem Inhalt, insbesondere Umfang und Art der Erstattungsforderungen und die Möglichkeit, sie durch Verwaltungsakt durchzusetzen, nach dem jeweils im Zeitpunkt der Entscheidung der Verwaltung geltenden Recht richten (so zutreffend Bundessozialgericht -- BSG -- Urteil vom 13. März 1990 -- Az.: 11 RAr 125/89 m.w.N.; Gagel, SGB III, Arbeitsförderung, vor § 422 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2001 - L 13 AL 3481/00

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

    Das Hessische LSG (Urteil vom 14. Februar 2001 -L 6 AL 1133/00-; Revision beim BSG anhängig unter B 7 AL 48/01 R) hat für die Rückforderung eines Eingliederungszuschusses nach § 223 Abs. 2 SGB III ebenfalls auf die bei Erlass des Rückforderungsbescheides geltende Rechtslage abgestellt.
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